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Kontaktdaten und allgemeine Geschäftsbedingungen der KLARA GmbH

 Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten haben oder eine Lösung für Ihre Automatisierungaufgaben suchen, können Sie jederzeit mit uns in den Kontakt treten.

 

Wir helfen Ihnen unter der Rufnummer 02599 / 740372 gerne weiter.

 

Sie können uns aber auch per E-Mail unter web-info@klara-gmbh.de kontaktieren und uns ausführlich Ihre Aufgabe schildern.

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

                                                   

Impressum:

KLARA GmbH

Hombrede 14

59387 Ascheberg - Herbern

web-info@klara-gmbh.de


 

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten ist:

Klaus Radke als Geschäftsführer


Registergericht: Coesfeld, HRB 11073

USt.-IdNr.: DE258305234

Steuernummer 333 5972 0346

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KLARA GmbH

 

§ 1 Allgemeines/Vertragsschluss

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller Angebote und und Dienstleistungen und/oder Warenlieferungen des Unternehmens KLARA GmbH in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für die Einbeziehung abweichender Regelungen in Geschäftsbedingungen des Kunden. Fremden AGB wird ein für allemal widersprochen und auch unser Schweigen gilt stets als Ablehnung fremder AGB.

2. Der Vertragsschluss zwischen KLARA GmbH und dem Kunden kommt mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Angebotes durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung der KLARA GmbH zustande. Eine Verpflichtung zur Annahme von Dienstleistungsaufträgen und/oder Bestellungen besteht für die KLARA GmbH in keinem Fall.

3. Die Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen in Prospekten, Anzeigen und ähnlichen Medien stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Erst mit einer Bestellung wird durch den Kunden verbindlich erklärt, dass er die gewünschten Produkte oder Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Die KLARA GmbH ist dann berechtigt, den Auftrag entsprechend der vereinbarten Fristen ganz oder teilweise anzunehmen und durchzuführen.

4. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Beschreibungen der Warenlieferung stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderung für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, solange diese Änderungen den vertragsmäßigen Zweck nicht erheblich einschränkt.

§ 2 Preis und Zahlungsbedingungen

1. Für die Dienstleistung und Warenlieferung gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Preisliste der KLARA GmbH. An die in ihren Angeboten aufgezeigten reduzierten Preise ist die KLARA GmbH 15 Tage lang gebunden. Die von uns genannten Preise sind Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der jeweils am Auslieferungsdatum gültigen Mehrwertsteuer.

2. Der Kaufpreis für Produkte der KLARA GmbH und die Preise für Nebenleistungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen Netto. Personalkosten für Dienstleistungen sind ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Falls doch eine Annahme unsererseits erfolgt, erfolgt diese nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung hat der Käufer zu erstatten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins können wir ab Fälligkeit Zinsen in der Höhe verlangen, die von Banken für entsprechende Kredite berechnet werden. Für Mahnungen während der Verzugszeit wird die KLARA GmbH pro Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 5,00 € zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens von Seiten der KLARA GmbH behalten wir uns vor.

§ 3 Lieferungen

1. Mit Ausnahme von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen gelten die von der KLARA GmbH dargestellten Termine und Lieferfristen als unverbindlich. Die Zeit der Warenlieferung wird durch die Lieferfristen der Zulieferer beeinflusst. Die KLARA GmbH ist berechtigt, im Falle von vorübergehenden Leistungshindernissen auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik und Verkehrsstörungen bzw. anderer unvorhersehbarer und nicht von der KLARA GmbH zu vertretender Ereignisse die Durchführung der Dienstleistung und/oder Warenlieferung erst nach Beseitigung dieses bzw. dieser Hindernisse auszuführen. Der Kunde wird bezüglich dieser Leistungshindernisse so bald wie möglich informiert. Für den Fall, dass die Verhinderung der Leistung über einen Zeitraum von zwei Monaten über den unverbindlichen Liefertermin hinaus andauert, sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der KLARA GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche herleiten.

2. Die KLARA GmbH ist berechtigt, die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Transportfirma nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, soweit die Sendung an die beauftragte Transportperson bzw. Spedition übergeben wurde, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Kunden. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

 

§ 4 Abnahme

Der Käufer hat das Recht und die Pflicht, innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, den Kaufgegenstand zu prüfen und abzunehmen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese der KLARA GmbH unverzüglich schriftlich aufzuzeigen. Geht der KLARA GmbH innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige zu, so gilt der Kaufgegenstand mit Ablauf der Frist als Vertragsgemäß abgenommen.

§ 5 Gewährleistung

1.Die KLARA GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die gelieferten Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.

2. Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind jeweils Näherungswerte. Sie sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bilder in Online-Präsentationen sind Beispielfotos. Die Artikel können vom Foto abweichen. Eine Garantie von Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 433 BGB erfolgt lediglich dann, wenn eine solche Garantie ausdrücklich in Schriftform erklärt wird. Die KLARA GmbH behält sich Beschaffenheitsänderungen von Artikeln zur Auslieferung vor, soweit die Qualität des Artikels nicht oder nur in geringem Umfange beeinflusst wird. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt im Übrigen lediglich die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.


3. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel der gelieferten Ware unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für offensichtliche Mängel entfällt ansonsten die Gewährleistungspflicht der KLARA GmbH. Der Kunde hat ebenfalls offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Annahme gegenüber der Transportperson anzugeben und diese protokollieren zu lassen. Sonst gilt für jede Mängelrüge, dass der Kunde die gerügte Ware nebst sämtlichen Zubehör und Lieferschein sowie mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die KLARA GmbH zurücksendet. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge erstattet die KLARA GmbH die Kosten. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von der KLARA GmbH nicht entgegengenommen.

4. Nach einer berechtigten Mängelrüge ist die KLARA GmbH zunächst berechtigt, die angegebenen Mängel prüfen zu lassen. Für die Nachlieferung wird der KLARA GmbH eine Frist von drei bis vier Wochen ab Eingang der beanstandeten Ware bei der KLARA GmbH eingeräumt. Sollte die Mängelrüge des Kunden unberechtigt sein, wird die beanstandete Ware an den Kunden zurückgesandt. Der Kunde hat in diesem Falle sowohl die Kosten der Rücksendung als auch des Prüfungsaufwandes zu tragen. Hierfür wird von der KLARA GmbH eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € berechnet. Die KLARA GmbH ist befugt, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde seinerseits ist zum Nachweis berechtigt, dass der der KLARA GmbH entstandene Aufwand geringer war oder nicht entstanden ist. Die Rücksendung der Ware kann von der Bezahlung der Rechnung abhängig gemacht werden. Wird durch den Kunden die Ware nicht mit sämtlichen Zubehör zurückgesandt, kann ihm eine Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5. Die von der KLARA GmbH vertriebenen Produkte eigenen sich nur für eine übliche wirtschaftliche oder private Nutzung. Die KLARA GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Produkte in verwendungsfremden Systemen oder nicht geeigneten Einsatzorten. Die KLARA GmbH übernimmt weiter für derartige Schäden keine Gewährleistung, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und/oder Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte entstehen. Keine Gewährleistung wird weiter für solche Schäden übernommen, die durch weitere Benutzung trotz Kenntnis des Mangels über den ursprünglichen Mangel hinaus entstehen.
 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die von der KLARA GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der KLARA GmbH. Dies gilt insbesondere auch für Testgeräte, die ohne konkrete Kaufabsicht des Kunden an diesen für eine Dauer von 14 Tagen abgegeben werden. Im Falle der Verbindung der unter Vorbehalt gelieferten Waren mit anderen Waren steht der KLARA GmbH das Miteigentum an der neu entstandenen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungswert der gelieferten Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Die Vorbehaltsware wird durch den Kunden unentgeltlich verwahrt. Die gelieferte im Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten Dritte auf die im Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der KLARA GmbH hinzuweisen und ihr eine unverzügliche Mitteilung zukommen zu lassen.

§ 7 Haftung

1. Schadens­ und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 8 Software

1. Bei einem Vertrag über Lieferung von Software erkennt der Kunde ausdrücklich die Lizenz und sonstigen Bedingungen des Herstellers als verbindlich an. Die Software wird dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen. Lediglich durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung wird ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht gewährt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstanden Schaden.

2. Für Open-Source-Software gelten die Bedingungen der Open-GNU-Lizenz.

§ 9 Abtretungsverbot

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der KLARA GmbH wirksam. Andernfalls ist eine Abtretung jeglicher Forderungen und Ansprüche gegen die KLARA GmbH an Dritte ausgeschlossen. Die KLARA GmbH ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde ermächtigt die KLARA GmbH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet außer bei gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten nur mit Zustimmung des Kunden statt.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Für Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergebenen Rechtsstreitigkeiten der Sitz des nächsten Amtsgerichts beim Firmensitz vereinbart (Münster/Westfalen).

2. Für jegliche Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

3. Sollte eine der vorgenannten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.